Ab wieviel arbeitsjahren habe ich anspruch auf rente
Die Begriffe Rentenanspruch und Mindestversicherungszeit sind untrennbar miteinander verbunden. Sie haben einen Anspruch auf Rente, wenn Sie die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, erfüllt haben. Für diese Wartezeit gibt es unterschiedliche Abstufungen. Die geringste Mindestversicherungszeit beträgt 5 Jahre. Erst nach dieser Wartezeit haben Sie Anspruch auf eine Rente. Das bedeutet, Sie müssen über einen Zeitraum von 5 Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Also Zeiten, in denen Sie nicht in die Rentenversicherung einzahlen konnten, weil Sie beispielsweise politisch in der DDR verfolgt wurden. Ersatz- und Anrechnungszeiten sind in Bezug auf die Rente sogenannte beitragsfreie Zeiten. Ersatzzeiten bedeuten, dass der oder die Betroffene aus ganz bestimmten Gründen keinen Beitrag leisten konnte. Diese sind z. Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der ehemaligen DDR. Anrechnungszeiten sind ähnlich, nur dass sich die Gründe für die Beitragsfreiheit unterscheiden.
Ab wie vielen Arbeitsjahren habe ich Anspruch auf Rente?
Auch auf sie sind Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR anzurechnen. Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten für eine Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage und knappschaftsbezogene Ersatzzeiten berücksichtigt. Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Rentenrechtliche Zeiten sind neben Beitragszeiten und Ersatzzeiten zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR auch Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten. Anrechnungszeiten können beispielsweise Zeiten sein, in denen sie krank, schwanger, arbeitslos waren oder auch Zeiten der Schulausbildung und des Studiums. Berücksichtigungszeiten sind zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist. Die Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auf die Wartezeit von 45 Jahren sind Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit sowie für Kindererziehung maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes , Ersatzzeiten zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und Berücksichtigungszeiten zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist anzurechnen.
| Arbeitsjahre für die Rente: Wann kann ich in Rente gehen? | Suchtext Suchen. Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen. |
| Rente nach wie vielen Arbeitsjahren? | Die Begriffe Rentenanspruch und Mindestversicherungszeit sind untrennbar miteinander verbunden. Sie haben einen Anspruch auf Rente, wenn Sie die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, erfüllt haben. |
| Anspruch auf Rente: Mindestarbeitsjahre | Suchtext Suchen. Ein Rentenanspruch kann nur entstehen, wenn unter anderem die Wartezeit erfüllt ist. |
Arbeitsjahre für die Rente: Wann kann ich in Rente gehen?
Das Thema Rente betrifft jeden — im Zusammenhang mit dem Ruhestand gibt es jedoch verschiedene weit verbreitete Irrtümer. Von der Annahme, die Rente käme automatisch ohne Beantragung aufs Konto bis zum Gedanken, jeder müsse bis 67 arbeiten, grassieren zahlreiche Irrtümer. Im folgenden Ratgeber klären wir populäre Renten-Irrtümer auf und vermittelt Wissenswertes zur Altersvorsorge. Der neue Chef führt Änderungen ein, die Kollegen verlassen reihenweise das Unternehmen und Sie warten sehnsüchtig auf die Rente, die in greifbarer Nähe scheint. Das Lebensjahr ist endlich erreicht, Sie haben 45 Jahre lang gearbeitet, der wohlverdiente Ruhestand lässt Sie ins Träumen geraten. Wann kann ich in Rente gehen? Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig. So hat zum Beispiel ein Versicherter mit mindestens 45 Jahren Versicherungszeit, der geboren wurde, mit 64 Jahren einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente. Für spätere Geburtsjahre gelten andere Grenzen.
Rente nach wie vielen Arbeitsjahren?
Alle Versicherten der Jahrgänge bis können noch vor ihrem Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner. Für die Berechnung der 35 Jahre werden alle Monate zusammengerechnet, in denen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Dies sind beispielsweise:. Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem Geburtstag automatisch zusenden. Meine Post von der Rente. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen und geboren sind.