Ab wann bekommt man einen eingliederungszuschuss
Als Arbeitgeber können Sie die Eingliederung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen finanziell durch das Jobcenter fördern lassen. Ziel der Förderung ist es, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die Anforderung an den Arbeitsplatz erfüllt. Erfahren Sie hier alles rund um das Thema Eingliederungszuschuss. Gründe für eine schwierige Vermittlung können unter anderem die Dauer oder Häufigkeit der Arbeitslosigkeit sein. Aber auch familienbedingte Unterbrechungen der Berufstätigkeit oder fehlende Berufstätigkeit im angedachten Berufsfeld können eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt erschweren. Das Ziel der Förderung durch den Eingliederungszuschuss ist es, dass der Gesetzgeber Ihnen als Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich schaffen möchte. Zu Beginn einer Tätigkeit kann es vorkommen, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer noch nicht den nötigen Anforderungen des Arbeitsplatzes entspricht. Dies bedeutet für Sie als Arbeitgeber eine intensivere Einarbeitung, um Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter vollständig in die Abläufe Ihres Unternehmens zu integrieren.
Ab wann bekommt man einen Eingliederungszuschuss?
Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und wenn sie das Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 96 Monate. Der Zuschuss für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen vermindert sich nach Ablauf von 12 Monaten jährlich um 10 Prozent. Er unterschreitet 30 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts nicht. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beginnt die Minderung erst nach Ablauf von 24 Monaten. Ihr pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in die Berechnung des Zuschusses einbezogen. Den Antrag auf Eingliederungszuschuss stellen Sie bitte vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor Arbeitsaufnahme bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen. Sie müssen die Person über die Förderdauer hinaus weiter beschäftigen. Die sogenannte Nachbeschäftigungszeit entspricht normalerweise der Förderdauer.
| Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss | Die Vermittlung von Arbeitssuchenden kann durch verschiedene Faktoren wie zum Beispiel einem höheren Lebensalter, geringerer Qualifikationen oder Zeiten längerer Arbeitslosigkeit erschwert sein. Eine Unterstützung bietet der Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. |
| Wie beantragt man den Eingliederungszuschuss? | Als Arbeitgeber können Sie die Eingliederung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen finanziell durch das Jobcenter fördern lassen. Ziel der Förderung ist es, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die Anforderung an den Arbeitsplatz erfüllt. |
| Höhe des Eingliederungszuschusses | Bundesagentur für Arbeit BA. Für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. |
Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss
Die Vermittlung von Arbeitssuchenden kann durch verschiedene Faktoren wie zum Beispiel einem höheren Lebensalter, geringerer Qualifikationen oder Zeiten längerer Arbeitslosigkeit erschwert sein. Eine Unterstützung bietet der Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Der Eingliederungszuschuss begünstigt Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeitern, indem der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhält. Ein Eingliederungszuschuss kann grundsätzlich gewährt werden, wenn der Bewerber noch nicht über die für die Stelle erforderlichen Kenntnisse verfügt. Der Eingliederungszuschuss ist vom Arbeitgeber vor der Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Über die Bewilligung der Leistung wird im Einzelfall entschieden. Höhe und Dauer der Förderung richten nach der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer imstande ist zu erbringen, und den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer bis zu 60 Monate betragen, ab einem Alter von 55 Jahren sogar bis zu 96 Monate.
Wie beantragt man den Eingliederungszuschuss?
Wenn Sie einen Eingliederungszuschuss für eine neue Arbeitskraft erhalten, müssen Sie diese auch nach dem Ende der Förderung eine bestimmte Zeit weiterbeschäftigen. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit ohne wichtigen Grund beenden, müssen Sie den Zuschuss zurückzahlen. Genaueres erfahren Sie bei der Frage: Was passiert, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wird? Den Eingliederungszuschuss können Sie höchstens für 12 Monate erhalten. Sie erhalten während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter. Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie bei der Frage: In welchen Fällen können Höhe und Dauer des Eingliederungszuschuss erweitert werden? Neben dem Eingliederungszuschuss unterstützen wir Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber noch bei anderen Themen.